Steuerfreie Sachbezüge für Ihre Mitarbeiter einfach und rechtssicher nutzen!

Fix & fertig für Ihre steueroptimierte Mitarbeiterbindung:
der HeartPoints-Prämienshop!

Steuerfreie Wertschätzung,
die von Herzen kommt!

Seit Anfang 2022 können Sie als Arbeitgeber jeden Monat 50 Euro (statt bisher 44 Euro) als steuerfreien Sachbezug an Ihre Mitarbeiter ausschütten. Und mit Ihrem fix & fertigen HeartPoints-Prämienshop im Corporate Design Ihres Unternehmens müssen Sie sich keine Gedanken um die sichere Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug machen, denn mit dem HeartPoints-Prämienshop erfüllen Sie alle Anforderungen des Gesetzgebers.

Es ist ganz einfach: Jedes Mitglied Ihres Teams erhält Zugang zum Prämienshop, in dem die monatlichen 50 Euro in Form von HeartPoints aufgebucht werden. Die Punkte müssen nicht sofort eingelöst, sondern können auch gesammelt werden, um sie später nach Belieben in eine Wunschprämie aus dem über 5.000 Artikel umfassenden Online-Katalog einzutauschen.

Das ist Wertschätzung, die von Herzen kommt!

Sachprämien mit Herz!

Sachprämien aus einem individuellen Prämienshop sind Bausteine einer emotionalen und wirkungsvollen Wertschätzungskultur! Anonyme Gutscheine oder Geldkarten sind von gestern, HeartPoints hingegen eine unschlagbare Wunschlösung, weil sie in eine Lieblingsprämie nach Wahl eingetauscht werden können, die immer mit Ihnen als Arbeitgeber verbunden bleiben wird.

Das stärkt die emotionale Bindung an Ihr Unternehmen und macht die Prämie doppelt wertvoll!

Das müssen Arbeitgeber bei Sachbezügen beachten

Steuerfreie Sachbezüge müssen auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters als eigener Brutto­gehalts­bau­stein ausgewiesen werden. Sie werden als Nettoabzug für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags vom Nettogehalt wieder abgezogen.

Als Arbeitgeber müssen Sie gewährleisten, dass kein Bargeschäft stattfinden kann. Dies ist insbesondere bei Geldkarten und Gutscheinen zu beachten. Ein Sachprämien-Shop ist aber definitiv zulässig und somit die „Rundum-Sorglos-Lösung“.

Der steuerfreie Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Es gilt das Zuflussprinzip, wonach entscheidend ist, wann der Sachbezug geleistet wurde. Der Zufluss muss monatlich erfolgen und darf z. B. nicht einmal im Jahr gesammelt an die Mitarbeiter ausgezahlt werden.

Wichtig: Ihr Mitarbeiter muss die Beträge aber nicht im gleichen Monat ausgeben. Er darf die HeartPoints somit ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt einlösen.

Von den steuerfreien Sachzuwendungen dürfen alle Mitarbeiter zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn profitieren, auch Minijobber und 450-Euro-Kräfte.

Neben dem monatlichen Sachbezug von 50 Euro haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, steuerfrei Geschenke für Mitarbeiter zu persönlichen Anlässen auszugeben.

Achtung: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie deshalb auf jeden Fall Ihren Steuerberater und lassen Sie gegebenenfalls eine Prüfung durch Ihre Finanzverwaltung vornehmen.

Mit dem HeartPoints-Prämienshop schlagen Herzen höher. Es ist ganz einfach:

Jede/r in Ihrem Team erhält einen Zugang zu Ihrem HeartPoints-Prämienshop.

Jede/r hat dort ein HeartPoints-Konto, auf das die monatlichen 50 Euro steuerfreie Sachbezüge in Form von HeartPoints aufgebucht werden.

Jede/r kann die HeartPoints sammeln und später nach Belieben gegen eine Prämie seiner Wahl eintauschen.

Über 5.000 Prämien stehen zur Auswahl: tolle saisonale Specials und exklusive Prämien-Highlights.

Reporting inklusive. Sie erhalten automatisch alle relevanten steuerlichen Informationen für Ihre internen Abrechnungen. Wir machen es Ihrer HR-Abteilung und Ihrer Lohnbuchhaltung also so einfach wie möglich.

Rechtskonforme Sachbezüge und Wertschätzung mit System:
HeartPoints macht’s möglich!

Der Unternehmens-Prämienshop ist eines von drei Modulen des HeartPoints-Baukastensystems. Als eine der marktführenden Spezialagenturen für Incentives, Bonusprogramme und Mitarbeiter-Motivation haben wir – die Buben und Mädchen GmbH – mit HeartPoints ein neues, smartes Tool entwickelt, mit dem Sie Wertschätzung und Teamspirit fördern und Mitarbeiter schnell, einfach und wirkungsvoll motivieren können.

Alles in einer App

Egal, welche HeartPoints-Module Sie buchen: Ihre Mitarbeiter*innen erhalten jeweils einen persönlichen Login für die HeartPoints-App und -Webanwendung. Look & Feel werden an Ihr Corporate Design angepasst.

Modul_1_Praemienshop

Steuerfreier Sachbezug-Modul

Steuerfreie Wertschätzung, die von Herzen kommt! Mit dem rechtskonformen Prämienshop ermöglichen Sie eine exklusive Vielfalt beim Sachbezug. Fix & fertig, sofort einsetzbar!

Modul_2_Teamspirit_Tool

Teamspirit-Modul

Mitarbeiter „herzen“ Mitarbeiter! Mit dem Teamspirit-Modul stärken Sie das Wir-Gefühl in Ihrem Unternehmen und ermöglichen Dank und Belohnung in Ihren Teams.

Modul_3_Recognition_Tool

Recognition-Modul für Führungskräfte

Wertschätzung auf dem höchsten Level ist enorm wirksam. Mit dem Recognition-Modul vergeben auch Führungskräfte Anerkennung unkompliziert und effektiv.

Das klingt gut? Dann erfahren Sie jetzt mehr!

Alle Vorteile des HeartPoints-Prämienshops auf einen Blick

Eine garantiert rechtssichere Lösung für die Gewährung von steuerfreien Sachbezügen im Jahr 2022.

Die HeartPoints-Prämien schaffen eine nachhaltige emotionale Bindung an Ihr Unternehmen.

HeartPoints-App und
-Webanwendung werden an Ihr Corporate Design angepasst.

Durch das fix & fertige Baukastensystem sparen Sie Zeit und Geld und können sofort loslegen.

Der HeartPoints-Prämienshop ist für unzählige Belohnungs-anlässe geeignet. Ihre Mitarbeiter erfahren echte Wertschätzung.

Der HeartPoints-Prämienshop ist für unzählige Belohnungsanlässe geeignet. Ihre Mitarbeiter erfahren echte Wertschätzung.

Für Sie entsteht nullkommanix Aufwand dank integrierter Reporting-Schnittstelle und Prämienlogistik durch unser erfahrenes Team.

Auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht alles in trockenen Tüchern: Die cloudbasierte Anwendung wird auf sicheren Servern in Deutschland gehostet.

Genial verzahnt: Das HeartPoints-System ist modular um alle Wertschätzungs-module und einzelne Add-ons erweiterbar.

Von Anfang an in bester Gesellschaft!

Vom ersten Tag an bis zur Einführung stehen wir Ihnen zur Seite. Auch nach dem erfolgreichen Start bleibt unser Team mit Ihnen im Kontakt und unterstützt Sie gerne.

Sie können sich auf uns verlassen!

Neugierig? Dann starten Sie jetzt mit HeartPoints durch!

1

Kontaktdaten hinterlassen

Unser Team meldet sich innerhalb eines Werktages bei Ihnen zur Terminabsprache. Versprochen!

2

Beratungsgespräch führen

Im Rahmen dieses Gesprächs beantworten wir Ihre individuellen Fragen und beraten Sie zu den Möglichkeiten einer modernen, sicheren Sachbezugslösung.

3

Prämienshop starten

Prämienshop
starten

Sind alle Daten vorhanden, ist Ihr eigener Prämienshop bereits nach sieben Tagen startklar und Sie können die Benefits von HeartPoints im Nu nutzen. Dank der intuitiven Bedienung ist kein Schulungsaufwand erforderlich.

Anerkennung ist sinnstiftend und vertieft die Verbundenheit zum Unternehmen.

Dale Carnegie

FAQs zu Sachbezügen und HeartPoints

Der Gesetzgeber hat verbindlich geregelt, was Sachbezug ist. Die wichtigsten Fakten:

• Der steuerfreie Sachbezug darf nur „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erbracht werden.

• Der Sachbezug kann jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – gewährt werden. 

• Der Sachbezug kann Vollzeitbeschäftigten ebenso wie Teilzeitbeschäftigten, Minijobbern, Aushilfen, Werkstudenten oder Praktikanten gewährt werden, sogar im Unternehmen beschäftigten Angehörigen!

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern monatlich eine Zusatzleistung von bis zu 50 Euro (bisher 44 Euro) steuerfrei und ohne Erhebung von Sozialabgaben zukommen lassen, wenn diese nicht direkt über das Entgelt, sondern in Form von Sachleistungen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn ausgezahlt werden.

Ganz wichtig: Seit dem 1. Januar 2022 gelten strenge Regeln für Gutscheine und Geldkarten, insbesondere unter dem Aspekt, ob diese überhaupt noch als Sachbezug zugelassen sind. Sachprämien aus einem definierten Prämienkatalog, wie z. B dem HeartPoints-Prämienshop, sind deshalb die optimale regelkonforme Lösung.

Ein Sachbezug in einer Höhe bis zu 50 Euro pro Monat ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die Arbeitgeber als Anerkennung für ihre Mitarbeiter nutzen können.

Hier eine kurze Übersicht zu steuerbegünstigten und steuerbefreiten Sachbezügen:

  • Jobticket
  • Darlehen
  • Firmenwagen
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Verpflegungszuschuss
  • Steuerfreier Sachbezug
  • Geschenk für persönliche Anlässe
  • Bestimmte Gesundheitsleistungen
  • Private Internetnutzung
  • Kinderbetreuungszuschüsse
  • Private Telefonnutzung und Mobile Devices
  • Rabattfreibetrag auf eigene Waren

Mögliche persönliche Anlässe für Sachbezüge sind:

  • Beförderung
  • Dienstjubiläum
  • Pensionierung
  • Krankheit
  • Verlobung
  • Hochzeit
  • Silberne Hochzeit
  • Goldene Hochzeit
  • Geburtstag
  • Geburt eines Kindes

Unter „persönlichem Anlass“ versteht der Gesetzgeber eine Gelegenheit, die ausschließlich den einzelnen Beschäftigten betrifft, also z. B. Geburtstag, Dienstjubiläum, Geburt eines Kindes, Erreichung des Studienabschlusses oder Hochzeit. Bei diesen Anlässen kann ein Sachbezug in Höhe einer Freigrenze von bis zu 60 Euro steuer- und sozialabgabenbefreit gewährt werden. Der Sachbezug von 50 Euro monatlich (wie z. B. im Rahmen des HeartPoints-Prämienshops) und der Sachbezug für persönliche Anlässe eines Beschäftigten können kombiniert gewährt werden. Dabei gilt: Der 60 Euro Sachbezug kann in einem Kalenderjahr mehrfach ausgezahlt werden darf; eine Limitierung gibt es hier nicht. Da Sie für diesen Sachbezug jedoch verpflichtend einen Grund nennen müssen, kann das Finanzamt leicht den Wahrheitsgehalt prüfen.

Bitte beachten Sie: Firmenjubiläen oder Feierlichkeiten zu Weihnachten sind keine persönlichen Anlässe, da nicht personenbezogen.

Noch etwas Wichtiges: Freigrenze, kein Freibetrag!

Bei einem Freibetrag bleibt die Vergünstigung bis zu einem bestimmten Betrag immer steuerfrei. Erst wenn dieser Betrag überschritten ist, sind Abgaben fällig. Wichtig: Der steuerfreie monatliche Sachbezug bis zu 50 Euro ist durch eine Freigrenze definiert. Wird die Summe inkl. Umsatzsteuer überschritten (hierfür reichen 50,01 Euro), so ist der gesamte Wert des Sachbezugs steuer- und beitragspflichtig.

Übrigens: Sollte die maximale Freigrenze innerhalb eines Monats nicht voll ausgenutzt werden, dann darf der verbleibende Differenzwert nicht in den Folgemonat übertragen werden. Der nicht ausgeschöpfte Betrag verfällt somit. Auch eine Hochrechnung auf ein Jahr (also 12 x 50 Euro = 600 Euro auf einmal) ist nicht erlaubt.

Ja, wenn der persönliche Anlass den Regelungen des Gesetzes entspricht (R 19.6 LStR).

Wir sind die Buben & Mädchen!

Seit 2011 begeistern wir unsere Kunden mit wirkungsvollen Bonusprogrammen, Incentives und Mitarbeiter-Motivationskampagnen.

Aktuell gehören wir zu den Top-3-Anbietern im deutschen Prämien-Markt und sind mit deutlichem Abstand Benchmark in Deutschland für alles, was Anreizsysteme & Portal-Technologie für Mitarbeitermotivation und B2B-Bonusprogramme angeht.

Wir sehen Motivationsmaßnahmen ganzheitlich und haben immer einen ebenso umfangreichen wie brandaktuellen Prämienkatalog, kombiniert mit einem professionellen Rundum-Service.

An unseren europaweiten Programmen haben in den letzten Jahren mehr als 250.000 Menschen teilgenommen.

Wir sind die Buben & Mädchen!

Seit 2011 begeistern wir unsere Kunden mit wirkungsvollen Bonusprogrammen, Incentives und Mitarbeiter-Motivationskampagnen.

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Wir sehen Motivationsmaßnahmen ganzheitlich und haben immer einen ebenso umfangreichen wie brandaktuellen Prämienkatalog, kombiniert mit einem professionellen Rundum-Service.

An unseren europaweiten Programmen haben in den letzten Jahren mehr als 250.000 Menschen teilgenommen.

Zufriedene Kunden der Buben & Mädchen